Blindenwarenverkauf

Wir weisen darauf hin, dass der Telefonverkauf unserer Blindenartikel gemäß einem Urteil des OLG Düsseldorf, Az. 20 U 36 / 98 ausdrücklich erlaubt ist. Diese Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf staatlich anerkannte Blindenwerkstätten, die ihre Waren nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz fertigen und vertreiben.

Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Ihre Unterstützung durch Arbeitsaufträge auch den blinden Handwerkern zu gute kommt, dann sollten Sie die nachfolgenden Hinweise beim Kauf von Blindenware beachten:

  • Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir heutzutage im Zuge der wirtschaftlichen Veränderungen, unsere Kundschaft zum größten Teil nur noch über das Telefon ansprechen können.
  • Jedes Blindenerzeugnis trägt das vorgenannte Blindenwarensymbol. Weisen Sie Waren ohne dieses Zeichen zurück. Ausnahmen bilden gesetzlich zugelassene Zusatzwaren, die anerkannte Blindenbetriebe mitvertreiben dürfen.
  • Wenn Sie telefonisch oder per Fax eine Bestellung erteilen, so bestehen Sie auf einer schriftlichen Auftragsbestätigung des staatlichen anerkannten Blindenbetriebs - möglichst mit Ablichtung der staatlichen Anerkennung.

Artikelnummern mit 3 beginnend sind Zusatzwaren = nicht von Blinden hergestellt.

Blindenwerkstätte Dorsten GmbH - Am Wasserturm 25 - 46282 Dorsten
Telefon: +49 2362 91960 - Fax: +49 2362 43633 - info@blindenwerkstaette-dorsten.de